CB-Motorradreisen
Individuelle Motorradtouren - maßgeschneidert auf Deine Träume!

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 


Motorradreisen und Events von CB-Motorradreisen sollen unbeschwerten Fahrspaß bereiten und viel Freude machen, ohne dabei den Blick für den nötigen Respekt und Umgang miteinander zu verlieren. Damit sich jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer schon vor der Buchung über die nötigen rechtlichen Grundlagen informieren kann, gibt es auf dieser Seite die ausführlichen und leicht verständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auch die Teilnahme- und Reisebedingungen.


Reiseleistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Reisen ist in den einzelnen Reisebeschreibungen festgelegt. Weitere Leistungen schuldet CB-Motorradreisen nicht.


Buchung einer Reise
Mit Abschluss des Buchungsvorganges (schriftlich, mündlich, online) bietet der Anmelder CB-Motorradreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Anmelder ist an den Buchungsauftrag gebunden. Die Anmeldung erfolgt durch die anmeldende Person für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Für deren Vertragsverpflichtung steht der Anmelder ein, wie auch für seine eigenen Verpflichtungen, wenn er eine gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


Reisevertrag
Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung/Buchung durch CB-Motorradreisen zustande.


Bezahlung
Ohne Bezahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch CB-Motorradreisen. Nach Abschluss des Reisevertrages erhält der/die Teilnehmer/in eine Buchungsbestätigung. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises, mind. jedoch 50 Euro, fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn an CB-Motorradreisen zu zahlen, d. h. der Reiserestpreis muß bis zu diesem Zeitpunkt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung auf unserem Konto eingegangen sein. Bei Buchungen, die weniger als 28 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der vollständigen Zahlung.


Mindestteilnehmerzahl
CB-Motorradreisen behält sich vor, eine Reise bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen. CB-Motorradreisen wird die bereits angemeldeten Teilnehmer umgehend informieren und gegebenenfalls die gesamten geleisteten Beträge (Anzahlung, Restzahlung) zurückerstatten.


Änderungen im Veranstaltungsablauf
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von CB-Motorradrreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur möglich, sofern sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht nicht beeinträchtigen. CB-Motorradreisen wird die Reiseteilnehmer unverzüglich über die Leistungsänderung oder -abweichung in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls bietet CB-Motorradreisen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. Von der Änderung der wesentlichen Reiseleistung wird CB-Motorradreisen die Reiseteilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis setzen. In diesem Falle ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern CB-Motorradreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer muss diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Änderung der Reiseleistung gegenüber CB-Motorradreisen geltend machen.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen, Nichtantritt der Reise oder Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, sich von einem Dritten (Ersatzperson) ersetzen zu lassen. CB-Motorrradreisen kann der Teilnahme eines Dritten (Ersatzperson) widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte CB-Motorradreisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entsprechenden Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist, auch bei telefonischen Rücktritt jeweils der Eingang der schriftlichen Erklärung bei CB-Motorradreisen.
In jedem Falle des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen CB-Motrradreisen folgende Pauschalen zu:
28. bis 22. Tag vor Reisebeginn = 30 % des Reisepreises
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn = 40 % des Reisepreises
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn = 60 % des Reisepreises
6. bis 1 Tag vor Reisebeginn = 80 % des Reisepreises
am Tag der Reise oder bei Nichterscheinen zur Reise = 95 % des Reisepreises
Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, CB-Motorradreisen nachzuweisen, dass kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte pauschale Entschädigung. Hier empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung. Bei verspäteter Anreise zum Reisebeginn hat der Teilnehmer für entstehende Kosten, um der Reisegruppe "hinterherzufahren", selbst aufzukommen. Auch kann dies nicht zu Lasten der sonstigen Reiseteilnehmer gehen.


Nichtantritt der Reise und nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch bzw. geht CB-Motorradreisen eine entsprechende Mitteilung ab dem Tag der erstgebuchten Leistung zu, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behält CB-Motorradreisen den Anspruch auf den Reisepreis. CB-Motorradreisen zahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich erstattet worden sind.
Verspätung, außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl CB-Motorradreisen als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann CB-Motorradreisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. CB-Motorradreisen ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.


Pass-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
CB-Motorradreisen informiert die Reiseteilnehmer rechtzeitig über die Bestimmungen von Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften des bereisten Urlaubslandes. Der Reiseteil-nehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen sowie Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens CB-Motorradreisen bedingt sind.


Gewährleistung, Schadenersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung (§ 651e BGB) ist erst zulässig, wenn CB-Motorradreisen eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von CB-Motorradreisen verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50 % gerechtfertigt ist. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde gem. § 651 g BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei CB-Motorradreisen geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gern. § 651g II BGB in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem CB-Motorradreisen die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Teilnehmer-Zusicherungen
CB-Motorradreisen weist im Besonderen darauf hin, dass jeder Motorrad fahrende Reiseteilnehmer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein muss. Das von ihm benutzte Motorrad muss sich gemäß der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Reiseländer) in technisch einwandfreiem Zustand befinden und versichert sein. Es besteht seitens CB-Motorradreisen keine zusätzliche Versicherung. Jeder Reiseteilnehmer fährt auf eigene Gefahr und muss entsprechende Motorradschutzkleidung tragen. Des Weiteren sind die in den einzelnen Ländern gültigen Verkehrsgesetze zu beachten. Gruppenregeln, auf die vor Antritt der Fahrt hingewiesen werden, sind unbedingt zu beachten. Eine Nichtbefolgung und die daraus resultierende Gefährdung der anderen Tour-Teilnehmer/innen können zur fristlosen Kündigung des Reisevertrages und zum sofortigen Ausschluss dieses/dieser Teilnehmers/in von der Reise führen. Einen Ersatzanspruch hat der/die Ausgeschlossene in diesem Fall nicht. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Aus witterungsbedingten Gründen kann CB-Motorradreisen die Motorradtouren ändern oder aus Sicherheitsgründen sogar ausfallen lassen. CB-Motorradreisen ist in diesem Fall angehalten ein alternatives Programm anzubieten. Für witterungsbedingte Ausfälle oder Änderungen haftet CB-Motorradreisen jedoch nicht.
Beachtung von Anweisungen, Kündigung durch CB-Motorradreisen, späterer Einstieg oder früherer Abbruch durch den Reiseteilnehmer
CB-Motorradreisen behält sich vor, einem Teilnehmer, der den Reiseverlauf erheblich stört, insbesondere wenn der Schutz der übrigen Reiseteilnehmer gefährdet ist, nach entsprechender Abmahnung, die Weiterreise aufzukündigen. Ein späterer Einstieg oder früherer Ausstieg aus der Reise ist möglich. In den hier genannten Fällen sowie bei nicht wahrnehmen einzelner Inhalte der Reise werden keine anteiligen Kosten erstattet.
Haftung
Die Reiseteilnehmer sind für Ihre Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn Sie dem Reiseleiter/Tourguide folgen. Sie übernehmen die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgen selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Der Reiseteilnehmer verzichtet gegenüber CB-Motorradreisen, deren Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Veranstaltung betrauten Reiseleitern (Instruktoren, Tourguides), Helfern, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Veranstaltung entstehen. Dieser Verzicht wird auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, haftet CB-Motorradreisen auch bei Teilnahme ihrer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht für das Verschulden des die Fremdleistung erbringenden Veranstalters. Ein Schadenersatzanspruch gegen CB-Motorradreisen ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Der Teilnehmer stellt CB-Motorradreisen und deren Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung für vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch CB-Motorradreisen bleibt davon unberührt. Soweit CB-Motorradreisen die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderen Dritten in Anspruch nimmt, steht CB-Motorradreisen lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. CB-Motorradreisen übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) CB-Motorradreisen für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


Versicherungen
Im Leistungsumfang enthalten sind keine Versicherungen. Der Abschluss einer Reiserücktritts-, Unfall-, Auslandskranken-, Krankenrückholversicherung und eines Fahrzeug-Schutzbriefes werden von CB-Motorradreisen ausdrücklich empfohlen.


Bild- und Filmmaterial
Der Reiseteilnehmer erteilt CB-Motorradreisen die Erlaubnis, während der Veranstaltung bzw. Reise erstellte Fotografien und Filme, auf denen auch Reiseteilnehmer erkennbar sind, für Werbe- und Informationszwecke sowie die Veröffentlichung im Internet, zu nutzen. Die erstellten Fotos und Videos werden von CB-Motorradreisen den Reiseteilnehmern geschützt im Internet zugänglich gemacht. Eine Weitergabe der erstellten Filme und Fotografien an Dritte außerhalb der Reisgruppe erfolgt nicht.


Sonstiges
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gegen CB-Motorradreisen ist Ravensburg. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt. Weitere Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.


Impressum


CB-Motorradreisen
Inhaberin: Carmen Hartlieb
Wolfsbühl 23
88271 Wilhelmsdorf
Tel. 0049 75039155988
info@cb-motorradreisen.de
www.cb-motorradreisen.de
Bankverbindung:
IBAN: DE80 6509 3020 0626 4480 00
BIC:   GENODES1SLG
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Stand: 01. November 2024